Friedhofskultur Baden

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Service: Wer pflegt das Grab?

Grabpflege„Wer wird sich später einmal um mein Grab kümmern?" Diese Frage bewegt heute nicht nur viele ältere Menschen. Denn ob man alleinstehend ist, die Kinder an einem anderen Ort wohnen oder die Verwandtschaft gar über die ganze Republik verstreut ist: Die Pflege einer Grabstätte ist in unserer mobilen Zeit längst keine selbstverständliche Familiensache mehr. Oftmals entscheiden sich die Menschen in solchen Fällen für eine Bestattung, die keinerlei Pflege  bedarf, ohne zu wissen, dass es Alternativen gibt.

Wer die Pflege seiner eigenen Grabstätte bereits zu Lebzeiten gesichert sehen möchte, der sollte seine eigenen Wünsche schriftlich fixieren und vertraglich festlegen. Ein eigens für diesen Zweck angelegtes Sparbuch reicht in den meisten Fällen nicht aus, da das angesparte Vermögen von den Angehörigen nicht zwingend für die Grabpflege eingesetzt werden muss. Auch bieten  zahlreiche Vorsorgemodelle oder private Sterbegeldversicherungen keine optimale Lösung: Die meisten dieser Modelle enden bereits nach Abwicklung der Bestattung. Um die anschließende Grabgestaltung und Grabpflege müssen sich die Angehörigen selbst kümmern.

Dafür bieten zahlreiche Friedhofsgärtnereien mit der Dauergrabpflege einen Service
an, mit dem Angehörige vor aufwändigen Pflegearbeiten und damit verbundenen Kosten bewahrt werden können. In der badischen Region wird dieser Service von rund 350 Friedhofsgärtnereien angeboten. Eine Dauergrabpflege-Vereinbarung für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren kann nämlich schon im Voraus „für die Zeit danach" abgeschlossen werden. Und ob nun die Grabstätte einfach nur gepflegt oder besonders geschmückt werden soll: Der Leistungsumfang richtet sich nach den individuellen Wünschen. Falls die sich im Laufe der Jahre ändern – kein
Problem, zu Lebzeiten können die Vereinbarungen jederzeit ergänzt oder angepasst werden. Was gleich bleibt, ist die beruhigende Gewissheit, dass alles geregelt ist und die zukünftige Grabstätte langfristig kompetent betreut wird. Denn: Dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich wunschgemäß ausgeführt werden, wird regelmäßig von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG kontrolliert. Als berufsständische Organisation überwacht sie die Leistungen
der Friedhofsgärtner und übernimmt die mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes. Durch die entsprechende Verzinsung des angelegten Betrages werden Kostensteigerungen über die gesamte Laufzeit ausgeglichen und spätere Nachzahlungen vermieden.

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